Die Energieeinsparverordnung 2014/2016

Die EnEV 2014/2016 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft.

 

 

Referenzgebäde für die EnEV 2014

Die Grenzwertverschärfung kommt im Neubau nicht über ein neues Referenzgebäude, sondern über einen neu eingeführten Faktor zur Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen! Der nach der EnEV berechnete Jahresprimärenergiebedarf des Referenzgebäudes für Neubauvorhaben ist mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. Dadurch senkt sich der geforderte Jahresprimärenergiebedarf um 25%.

Die Wärmedurchgangskoeffizienten bleiben unverändert.

 

 

Damit ist klar, dass kein Neubau im Wohnungsbau als KfW-Effizienzhaus 55 ohne entsprechende Anlagentechnik (z.B. Blockheizkraftwerk) gebaut werden kann. Dies ergibt sich durch die Vorschriften des Erneuerbare-Energien Wärmegesetzes.

a) Wärmepumpen, die eine entsprechende Jahresarbeitszahl erreichen

b) Pelletheizung (Bewertung Holz fp=02)

c) Blockheizkraftwerk

 


Beim Blockheizkraftwerk kann durch die Stromerzeugung die Energieaufwandszahl deutlich unter 1 gesenkt werden. Damit werden die geforderten Grenzwerte ohne übermäßige Dämmung erreicht.
Damit das Blockheizkraftwerk auch wirtschaftlich betrieben wird, legen wir für Sie das Blockheizkraftwerk entsprechend aus und organisieren im Betrieb den Stromverkauf an die Bewohner.

Vergleich EnEV 2012 und 2014/2016 an einer Beispielrechnung:

Mit unseren Programmen lässt sich herausfinden, ob Ihr Wohngebäude den Anforderungen der aktuellen EnEV entspricht. Dies kann wichtig sein, wenn Sie für ihr Bauvorhaben eine Förderung erhalten wollen.

In diesem Beispiel wird ein Neubau mit einem Anforderungswert von 65,6 kWh/(m2*a) und einer Wohnfläche von 802,5 m2 nach EnEV 2012 und EnEV 2014/2016 berechnet, um herauszufinden ob dies beispielsweise den Standards eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht. Dazu soll ein BHKW ecopower 3.0 eingebaut werden.

Der Unterschied beider Berechnungen liegt im fp-Wert für Strom, der in der EnEV 2012 bei 2,6 und in der EnEV 2014/2016 bei 1,8 liegt. Des Weiteren liegt der Anforderungswert der EnEV 2014/2016 um 25 % unter dem Anforderungswert der EnEV 2012.
In unseren Programmen kann, nachdem das Projekt vollständig angelegt und berechnet wurde, die Energieaufwandszahl ep im Menü unter Extras - Energieaufwandszahl berechnet werden.

 

 Dialog Menue


Ist der Strombedarf der Anlage bekannt, kann dieser gesondert eingegeben werden. Ist dieser nicht bekannt, können 1-3 % des Wärmebedarfs angenommen werden.

Des Weiteren können Sie sich eine EnEv heraussuchen, nach der die Energieaufwandszahl berechnet werden soll.

EnEV2014

 

Wir erhalten dabei folgendes Ergebnis.

 Energieaufwandszahl-berechnung-2


Um den Anforderungswert vergleichen zu können, müssen Sie den Primärenergiebedarf des gesamten Gebäudes berechnen, der das Produkt der Energieaufwandszahl und des Energiebedarfes ist. Der Energiebedarf entspricht der Summe aus Wärmebedarf des Objekts und Strombedarfs der Heizanlage. 
In diesem Falle ist der Primärenergiebedarf:
0,7601 * (44.341 kWh/a + 1.266 kWh/a) = 34.665,88 kWh/a
Will man den Anforderungswert mit dem tatsächlichen  Wert des Neubaus vergleichen, muss der Primärenergiebedarf auf die gesamte Wohnfläche umgelegt werden. 
Daraus ergibt sich der Primärenergiebedarf je m2
34.665,88 kWh/a / 802,5 m2 = 43,2 kWh/(m2*a)

Die 43,2 kWh/(m2*a) entsprechen 65 % des Anforderungswertes des Wohngebäudes. Somit ist das Gebäude ein KfW-Effizienzhaus 55.

In der EnEV 2014/2016 ist der Anforderungswert um 25 % geringer. Somit liegt der Anforderungswert nur noch bei 49,2 kWh/(m2*a). 
Nach der Berechnung der Energieaufwandszahl ep erhalten wir folgende Ergebnisse:

Nach EnEV 2014/2016:

EP 20144

Nach erfolgter Berechnung des Primärenergiebedarfs erhalten wir einen Vergleichswert von 42,23 kWh/(m2*a). 
Dieser entspricht 73,57 % des Anforderungswertes. Somit ist kein Effizienzhaus 70 mehr möglich.

 

Nach EnEV 2014/2016:

Energieaufwandszahl-berechnung-3
 


Nach erfolgter Berechnung des Primärenergiebedarfs erhalten wir einen Vergleichswert von 41,9 kWh/(m2*a). 
Dieser entspricht 85,2 % des Anforderungswertes. Somit ist kein Effizienzhaus 55 mehr möglich.

Nach der EnEV 2014/2016 müssen wir entweder ein Blockheizkraftwerk mit einem höheren elektrischen Wirkungsgrad oder ein größeres BHKW einsetzen. Eine weitere Möglichkeit wäre auch, dass Sie das Blockheizkraftwerk mit anderen Techniken kombinieren, um das Ziel eines KfW-Effizienzhauses 55 zu erreichen.

Gerne steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. (FH) Steinborn zu diesem Thema zur Verfügung. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf! (Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

Letzte Bearbeitung: 12.02.2018 - MH

Tags: BHKW Software, Stromeigenverbrauch EEG-Umlage EnEV014