Netzanschluss Kosten nach EEG
Netzanschluss Kosten nach EEG
Es gelten nach EEG 2009 §13 Netzanschluss und §14 Kapazitätserweiterung
- Die Netzanschlusskosten an den Verknüpfungspunkt gehen zu Lasten des Anlagenbetreibers
- Bei Zuweisung eines anderen Verknüpfungspunktes trägt der Netzbetreiber die Mehrkosten
- Die Kosten für die Optimierung, Verstärkung und weiteren Ausbau trägt der Netzbetreiber
Netzanschluss Kosten nach EEG



