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EEG- und KWK-Umlage für das Jahr 2012

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben den Aufschlag zur Deckung der Mehrkosten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag) sowie entsprechend der Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009 die bundeseinheitliche Umlage zur Deckung der Mehrkosten aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) bekannt gegeben:

EEG-Umlage: 3,592 Ct/kWh (2011: 3,530 Ct/kWh)

KWK-Aufschlag für 2012:

bis 100.000 kWh/a 0,02 Ct/kWh (2011: 0,030 Ct/kWh)

über 100.000 kWh/a 0,050 Ct/kWh (2011: 0,030 Ct/kWh)

weitere Info http://www.eeg-kwk.net

Belastung:

Damit liegt die Belastung für einen privaten Haushalt (Verbrauch 3.500 kWh/a) bei gerade mal 7 €/a. Für ein kleines Gewerbe (Verbrauch 25.000 kWh) bei  50 €/a. Da der Förderzeitraum nur maximal 10 Jahre dauert, sinkt die Belastung von Jahr zu Jahr. Hier wäre ein großes Potential für den Gesetzgeber kostengünstig CO2-Einsparungen besser zu fördern. Die ersten Entwürfe der neuen KWK-G Novelle für 2012 weisen jedoch keine Erhöhung des KWK-Bonus auf. Hier fordern viele Verbände eine dringende Nachbesserung der Novelle. Besonders da die Studie von Prognos nachweist, dass so die Ziele 25 % Stromproduktion durch KWK bis 2020 nicht erreicht werden kann.

Deshalb fordern wir:

  • Eine generelle Erhöhung des KWK-Bonus um 0,5 ct/kWh.
  • Verlängerung der Förderdauer für BHKW > 50 kWel Leistung auf 40.000 Vollbenutzungsstunden
  • Besondere Förderung für die Mikro-BHKW bis 2 kWel durch Verdopplung des KWK-Bonus
  • Genereller Wegfall der EEG-Umlage bei Contracting Projekten mit BHKWs

Die daraus ergebenden Vorteile sind:

  • Hohe CO2 Reduktion
  • Erhaltung und Schaffung vieler Arbeitsplätze
  • Wertschöpfung im eigenen Land
  • Netzstützung durch KWK
  • Stromspeicher durch Windgas Projekte
  • Reduktion der Kosten für Mikro-BHKWs
  • Förderung von CO2-Einsparung ohne Haushaltsbelastung des Bundes
  • Selbst bei einer erhöhten Förderung bleibt der KWK-Umlage gering