EEG- und KWK-Umlage für das Jahr 2012
Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben den Aufschlag zur Deckung der Mehrkosten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag) sowie entsprechend der Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009 die bundeseinheitliche Umlage zur Deckung der Mehrkosten aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) bekannt gegeben:
EEG-Umlage: 3,592 Ct/kWh (2011: 3,530 Ct/kWh)
KWK-Aufschlag für 2012:
bis 100.000 kWh/a 0,02 Ct/kWh (2011: 0,030 Ct/kWh)
über 100.000 kWh/a 0,050 Ct/kWh (2011: 0,030 Ct/kWh)
weitere Info http://www.eeg-kwk.net
Belastung:
Damit liegt die Belastung für einen privaten Haushalt (Verbrauch 3.500 kWh/a) bei gerade mal 7 €/a. Für ein kleines Gewerbe (Verbrauch 25.000 kWh) bei 50 €/a. Da der Förderzeitraum nur maximal 10 Jahre dauert, sinkt die Belastung von Jahr zu Jahr. Hier wäre ein großes Potential für den Gesetzgeber kostengünstig CO2-Einsparungen besser zu fördern. Die ersten Entwürfe der neuen KWK-G Novelle für 2012 weisen jedoch keine Erhöhung des KWK-Bonus auf. Hier fordern viele Verbände eine dringende Nachbesserung der Novelle. Besonders da die Studie von Prognos nachweist, dass so die Ziele 25 % Stromproduktion durch KWK bis 2020 nicht erreicht werden kann.
Deshalb fordern wir:
- Eine generelle Erhöhung des KWK-Bonus um 0,5 ct/kWh.
- Verlängerung der Förderdauer für BHKW > 50 kWel Leistung auf 40.000 Vollbenutzungsstunden
- Besondere Förderung für die Mikro-BHKW bis 2 kWel durch Verdopplung des KWK-Bonus
- Genereller Wegfall der EEG-Umlage bei Contracting Projekten mit BHKWs
Die daraus ergebenden Vorteile sind:
- Hohe CO2 Reduktion
- Erhaltung und Schaffung vieler Arbeitsplätze
- Wertschöpfung im eigenen Land
- Netzstützung durch KWK
- Stromspeicher durch Windgas Projekte
- Reduktion der Kosten für Mikro-BHKWs
- Förderung von CO2-Einsparung ohne Haushaltsbelastung des Bundes
- Selbst bei einer erhöhten Förderung bleibt der KWK-Umlage gering

