Energieeffizienz mit Steuervorteilen

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Energieeffizienz mit Steuervorteilen

Um ein Haus möglichst effizient mit Strom und Wärme zu versorgen, setzen immer mehr Immobilienbesitzer auf Block­heizkraftwerke. Die mit der Anschaffung einer solchen Anlage verbundenen Steuervorteile werden allerdings in vielen Fällen nicht optimal genutzt.

„Der Energieanbieter Lichtblick und der Autobauer Volkswagen wollen Immobilien­besitzer zu Kraftwerksbetreibern machen. Gemeinsam bauen sie Minikraftwerke für den häuslichen Keller" — so eine Meldung.

Der Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW's) in Ein- und Mehrfamilienhäu­sern ist allerdings nicht neu, sondern wird schon seit mehreren Jahren von verschie­denen Herstellern angeboten und zuneh­mend auch umgesetzt. Bei einem Block­heizkraftwerk wird mit einem Verbren­nungsmotor zunächst mechanische Ener­gie erzeugt und diese dann durch einen Generator in Strom umgewandelt. Die an­fallende Abwärme des Generators und des Motors wird unmittelbar vor Ort zum Hei­zen des Gebäudes und für die Warmwas­serbereitung in dem Gebäude verwandt.

Energieeffizienz

Voraussetzung für einen sinnvollen Ein­satz von Blockheizkraftwerken ist daher der gleichzeitige Bedarf an Strom und Wär­me. Dabei wird der selbst erzeugte Strom in der Regel insoweit in das öffentliche Netz eingespeist, als er nicht in dem Ge­bäude verbraucht wird. Das örtliche Ener­gieversorgungsunternehmen ist zur Ab­nahme und Vergütung des erzeugten und eingespeisten Stromes verpflichtet. Bei der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme durch ein Blockheizkraftwerk spricht man auch von Kraft-Wärme-Kopp­lung (KWK).

Blockheizkraftwerke arbeiten hocheffizient, die eingesetzte Energie kann in der Regel bis zu 90% genutzt werden. Bei Großkraft­werken dagegen werden nur etwa 37% der eingesetzten Energie in Strom umgewan­delt, der Rest geht als Abwärme verloren. Durch die stark verbesserte Energieaus­nutzung bei BHKW's wird zudem erheblich weniger CO2 ausgestoßen.

Blockheizkraftwerk

Durch das Kraft-Wärme-Kopplungs Gesetz 2009 werden die BHKW`s gefördert. Je erzeugte Killowattstunde Strom bekommt der Betreibe eine Förderung von 5,11 ct, und das bei kleinen Anlagen 10 Jahre lang. Weiter erhalten die BHKW`s wenn Sie mit Erdgas, Flüssiggas oder Öl betrieben werden jedes Jahr eine Energiesteuterrückvergütung und sparen für den selbstgenutzten Strom auch die Stromsteuer ein.

Außerdem erfüllen KWK-Anlagen das Erneuerbare Energien Wärmegesetz und verbessern nach EnEv den Primäernergieverbrauch Ihres Gebäudes.

Günstigen Finanzierungsmög­lichkeiten über Spezialprogramme der KfW (www.kfw.de).

Steuervorteile

Umsatzsteuerlich wird der Betreiber eines BHKW's in der Regel auch Unternehmer, da generell mehr als 10% der insgesamt erzeugten Energie an das örtliche Energie­versorgungsunternehmen in Form von Strom abgegeben werden. Damit hat der Betreiber die Möglichkeit das BHKW dem Unternehmensvermögen zuzuordnen und dadurch bis zu 100% der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten vom Finanzamt wieder erstattet zu bekommen. Die selbst­genutzte Energie ist dann in der Folgezeit als unentgeltliche Wertabgabe zu versteu­ern. Falls ein Teil der Energie auch von Mietern genutzt wird, an die steuerfrei ver­mietet wird, kann die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten vom Finanzamt gene­rell nur anteilig erstattet werden. Allerdings kann auch im Vermietungsfall durch ent­sprechende Gestaltung in vielen Fällen eine 100%-Vorsteuererstattung erreicht werden.

Für den an das Energieversorgungsunter­nehmen gelieferten Strom ist ertragsteuer­lich eine Gewinnermittlung zu erstellen, bei der die Einnahmen aus dem Stromverkauf den (anteiligen) Ausgaben für Anschaffung und laufenden Betrieb des BHKW's ge­genüberzustellen sind. Hier ergibt sich im Jahr der Anschaffung insbesondere dann eine zusätzliche Steuerersparnis, wenn die vorhandene Heizung durch ein BHKW er­setzt wird (Renovierungsfall).

Schließlich ist im Renovierungsfall noch an die Berücksichtigung der anteiligen Lohn­kosten für den Austausch der Heizung und die Inbetriebnahme des BHKW's als Haus­haltsnahe Dienstleistungen zu denken.

Insgesamt ist die steuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken für den Laien nach wie vor relativ kompliziert, es emp­fiehlt sich daher, schon vor der Inbetrieb­nahme des BHKW's einen Steuerberater hinzuzuziehen. Wir haben in unserer Kanz­lei einen Schwerpunkt zur steuerlichen Be­ratung von BHKW-Betreibern eingerichtet und betreuen seit mehreren Jahren eine Vielzahl entsprechender Mandanten. Wichtig ist nach unserer Erfahrung die frühzeitige steuerliche Beratung - beson­ders bezüglich folgender Fragen:

  • Wer wird Betreiber des BHKW's?
    • Wie ist der Vertrag mit dem Energiever­sorgungsunternehmen zu gestalten?
    • Wann und wie wird das Finanzamt infor­miert?
    • Wann und wie ist die Zuordnungsent­scheidung bei der Umsatzsteuer zu tref­fen?

Nur so kann eine steuerlich optimale Ge­staltung sichergestellt werden. Falls Sie also Beratung zur steuerlichen Behand­lung von BHKW's benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. n

Über den Autor: Herr Dietermann ist seit seinem Studium der Wirtschafts­wissenschaften in Siegen, das er 1995 als Diplom-Kaufmann abgeschlossen hat, in der Steuerberaterkanzlei seines Vaters tätig. Im Frühjahr 2005 schloss er die Steuerberaterprüfung erfolgreich ab. Ab 01.04.2010 führt er zusammen mit seinem Vater die Kanzlei als Part­ner in einer Sozietät. Seit mehr als 10 Jahren beschäftigt er sich schwer­punktmäßig mit der Beratung von Exi­stenzgründern und ist als Gründungs­berater in der KfW-Beraterbörse geli­stet. Seit ca. 3 Jahren kommt die Spe­zialisierung im Bereich erneuerbare Energien und Blockheizkraftwerke hin­zu.

Kontakt:

Dipl.-Kfm. Thorsten Dietermann, Steu­erberater
Kanzlei Dietermann Steuerberater Maibachstraße 11
35683 Dillenburg
TeL : 02771 / 8977-11
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www.kanzlei-dietermann.de