Energieeffizienz mit Steuervorteilen
Energieeffizienz mit Steuervorteilen
Um ein Haus möglichst effizient mit Strom und Wärme zu versorgen, setzen immer mehr Immobilienbesitzer auf Blockheizkraftwerke. Die mit der Anschaffung einer solchen Anlage verbundenen Steuervorteile werden allerdings in vielen Fällen nicht optimal genutzt.
„Der Energieanbieter Lichtblick und der Autobauer Volkswagen wollen Immobilienbesitzer zu Kraftwerksbetreibern machen. Gemeinsam bauen sie Minikraftwerke für den häuslichen Keller" — so eine Meldung.
Der Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW's) in Ein- und Mehrfamilienhäusern ist allerdings nicht neu, sondern wird schon seit mehreren Jahren von verschiedenen Herstellern angeboten und zunehmend auch umgesetzt. Bei einem Blockheizkraftwerk wird mit einem Verbrennungsmotor zunächst mechanische Energie erzeugt und diese dann durch einen Generator in Strom umgewandelt. Die anfallende Abwärme des Generators und des Motors wird unmittelbar vor Ort zum Heizen des Gebäudes und für die Warmwasserbereitung in dem Gebäude verwandt.
Energieeffizienz
Voraussetzung für einen sinnvollen Einsatz von Blockheizkraftwerken ist daher der gleichzeitige Bedarf an Strom und Wärme. Dabei wird der selbst erzeugte Strom in der Regel insoweit in das öffentliche Netz eingespeist, als er nicht in dem Gebäude verbraucht wird. Das örtliche Energieversorgungsunternehmen ist zur Abnahme und Vergütung des erzeugten und eingespeisten Stromes verpflichtet. Bei der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme durch ein Blockheizkraftwerk spricht man auch von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Blockheizkraftwerke arbeiten hocheffizient, die eingesetzte Energie kann in der Regel bis zu 90% genutzt werden. Bei Großkraftwerken dagegen werden nur etwa 37% der eingesetzten Energie in Strom umgewandelt, der Rest geht als Abwärme verloren. Durch die stark verbesserte Energieausnutzung bei BHKW's wird zudem erheblich weniger CO2 ausgestoßen.
Durch das Kraft-Wärme-Kopplungs Gesetz 2009 werden die BHKW`s gefördert. Je erzeugte Killowattstunde Strom bekommt der Betreibe eine Förderung von 5,11 ct, und das bei kleinen Anlagen 10 Jahre lang. Weiter erhalten die BHKW`s wenn Sie mit Erdgas, Flüssiggas oder Öl betrieben werden jedes Jahr eine Energiesteuterrückvergütung und sparen für den selbstgenutzten Strom auch die Stromsteuer ein.
Günstigen Finanzierungsmöglichkeiten über Spezialprogramme der KfW (www.kfw.de).
Steuervorteile
Umsatzsteuerlich wird der Betreiber eines BHKW's in der Regel auch Unternehmer, da generell mehr als 10% der insgesamt erzeugten Energie an das örtliche Energieversorgungsunternehmen in Form von Strom abgegeben werden. Damit hat der Betreiber die Möglichkeit das BHKW dem Unternehmensvermögen zuzuordnen und dadurch bis zu 100% der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten vom Finanzamt wieder erstattet zu bekommen. Die selbstgenutzte Energie ist dann in der Folgezeit als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Falls ein Teil der Energie auch von Mietern genutzt wird, an die steuerfrei vermietet wird, kann die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten vom Finanzamt generell nur anteilig erstattet werden. Allerdings kann auch im Vermietungsfall durch entsprechende Gestaltung in vielen Fällen eine 100%-Vorsteuererstattung erreicht werden.
Für den an das Energieversorgungsunternehmen gelieferten Strom ist ertragsteuerlich eine Gewinnermittlung zu erstellen, bei der die Einnahmen aus dem Stromverkauf den (anteiligen) Ausgaben für Anschaffung und laufenden Betrieb des BHKW's gegenüberzustellen sind. Hier ergibt sich im Jahr der Anschaffung insbesondere dann eine zusätzliche Steuerersparnis, wenn die vorhandene Heizung durch ein BHKW ersetzt wird (Renovierungsfall).
Schließlich ist im Renovierungsfall noch an die Berücksichtigung der anteiligen Lohnkosten für den Austausch der Heizung und die Inbetriebnahme des BHKW's als Haushaltsnahe Dienstleistungen zu denken.
Insgesamt ist die steuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken für den Laien nach wie vor relativ kompliziert, es empfiehlt sich daher, schon vor der Inbetriebnahme des BHKW's einen Steuerberater hinzuzuziehen. Wir haben in unserer Kanzlei einen Schwerpunkt zur steuerlichen Beratung von BHKW-Betreibern eingerichtet und betreuen seit mehreren Jahren eine Vielzahl entsprechender Mandanten. Wichtig ist nach unserer Erfahrung die frühzeitige steuerliche Beratung - besonders bezüglich folgender Fragen:
- Wer wird Betreiber des BHKW's?
- Wie ist der Vertrag mit dem Energieversorgungsunternehmen zu gestalten?
- Wann und wie wird das Finanzamt informiert?
- Wann und wie ist die Zuordnungsentscheidung bei der Umsatzsteuer zu treffen?
Nur so kann eine steuerlich optimale Gestaltung sichergestellt werden. Falls Sie also Beratung zur steuerlichen Behandlung von BHKW's benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. n
Über den Autor: Herr Dietermann ist seit seinem Studium der Wirtschaftswissenschaften in Siegen, das er 1995 als Diplom-Kaufmann abgeschlossen hat, in der Steuerberaterkanzlei seines Vaters tätig. Im Frühjahr 2005 schloss er die Steuerberaterprüfung erfolgreich ab. Ab 01.04.2010 führt er zusammen mit seinem Vater die Kanzlei als Partner in einer Sozietät. Seit mehr als 10 Jahren beschäftigt er sich schwerpunktmäßig mit der Beratung von Existenzgründern und ist als Gründungsberater in der KfW-Beraterbörse gelistet. Seit ca. 3 Jahren kommt die Spezialisierung im Bereich erneuerbare Energien und Blockheizkraftwerke hinzu.
Kontakt:
Kanzlei Dietermann Steuerberater Maibachstraße 11
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