Anmeldung

Förderung in Sachsen

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Kraft-Wärme-Kopplungs Offensive

Die Kraft-Wärme-Kopplungs-Offensive in Sachsen
Heizöl intelligenter nutzen

Regionale Gültigkeit

Sachsen

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind alle Kunden, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Öl-Mini-BHKW schwefelarmes Heizöl von den im Adressteil benannten Mineralölhändlern beziehen.

Beschreibung

Gefördert werden Öl-Mini-BHKWs wie folgt:

1. Basisförderung
Der Zuschuss beträgt 500,- EUR.

Zusätzlich zur Basisförderung können folgende Boni in Anspruch genommen werden:

2. Bonusförderung durch teilnehmende Mineralölhändler
Bis zu einer Größe von 5 kW elektrischer Leistung beträgt der Zuschuss 250,- EUR. Es wird ein weiterer Zuschuss von 100,- EUR je weitere angefangene 5 kW gewährt, max. 30 kWel, max. 750,- EUR.

3. Bonusförderung durch teilnehmende Gerätehersteller
Die Höhe der Förderung ist abhängig von den teilnehmenden Geräteherstellern:
- Giese Energie- und Regeltechnik GmbH: 200,- EUR
- Senertech GmbH: 200,- EUR

Kumulation

möglich

Adressen

Informationsstelle
Institut für wirtschaftliche Oelheizung e. V. (IWO)
Süderstraße 73a
D - 20097 Hamburg
fon: 040235 113-0
fax: 040235 113-29
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.iwo.de

Informations- und Antragsstelle
Wilhelm Adler OHG
Bautzener Straße 2
D - 02736 Oppach

Informations- und Antragsstelle
Roland Arnold Brennstoffhandel Güter-, Nah- und Ferntransporte
Pimaer Landstraße 293
D - 01259 Dresden

Informations- und Antragsstelle
Bachmann OHG
Großpillingsdorf 6
D - 08451 Crimmtschau

Informations- und Antragsstelle
Brennstoffe & Fuhrgeschäft Klaus Planitzer
Reinsdorfer Straße 31
D - 08141 Reinsdorf

Informations- und Antragsstelle
Thomas Caspar Brennstoffhandel
Heimkehr 4
D - 01169 Dresden

Informations- und Antragsstelle
C & S Mineralölhandel und Logistik GmbH
Bürgerschachtstraße 1-3
D - 08056 Zwickau

Informations- und Antragsstelle
Dietze Brennstoff- und Mineralölhandel
Am Güterbahnhof
D - 09509 Pockau

Informations- und Antragsstelle
Kurt Fritzsche Nachf. Inh. Ulrich Krauße
Markersdorfer Weg 2
D - 09322 Peinig

Informations- und Antragsstelle
G. und M. Rehwagen Brennstoff- und Serivce GmbH
Bornaer Straße 161
D - 09114 Chemnitz

Informations- und Antragsstelle
Reiko Heidenreich Heizöl/Transporte
Hauptstraße 4b
D - 09548 Seiffen

Informations- und Antragsstelle
Hellmuth Mineralöl GmbH & Co. KG
Geschwister-Scholl-Straße 22b
D - 02794 Leutersdorf

Informations- und Antragsstelle
KAT Kamenzer Agro-Trans GbmH
Macherstraße 39 und 105
D - 01917 Kamenz

Informations- und Antragsstelle
Peter Lindner Brennstoffhandel und Fuhrgeschäft
Straße des Friedens 6
D - 04564 Böhlen

Informations- und Antragsstelle
Christian Lorenz Brennstoffe
Brückenstraße 14
D - 09496 Marienberg

Informations- und Antragsstelle
Martins Kohlenhandlung GmbH
Am Güterbahnhof 2
D - 08626 Adorf

Informations- und Antragsstelle
Michael Rau Brennstoffe
Hauptstraße 20
D - 09669 Frankenberg/Sachsen

Informations- und Antragsstelle
Oberlausitzer Brennstoffhandelsgesellschaft mbH
Hauptstraße 143
D - 02739 Elbau

Informations- und Antragsstelle
Pohle Brennstoffe u. Transporte
Böhmerstraße 23
D - 08393 Meerane

Informations- und Antragsstelle
Sachsonia Handelsgesellschaft mbH
Freiberger Straße 71
D - 09526 Pfaffroda

Informations- und Antragsstelle
Sächsischer Brennstoffhandel GmbH
Auestraße 97
D - 08371 Glauchau

Informations- und Antragsstelle
Schmidt Mineralöl-Vertrieb GmbH
Silberstraße 2a
D - 09481 Scheibenberg

Informations- und Antragsstelle
Hertha Sonntag Brennstoffe
Auestraße 97
D - 08371 Glachau

Informations- und Antragsstelle
TOTAL Mineralöl GmbH
Fuggerstraße 1b
D - 04158 Leipzig

Informations- und Antragsstelle
Waitz und Söhne GmbH
Coburger Straße 4
D - 04523 Pegau

Informations- und Antragsstelle
Winkler Brennstoffe
An der Schlösselmühle 2b
D - 09439 Amtsberg

 

 

Energie und Klimaschutz - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Entwicklung innovativer Energietechniken und zum Klima- und Immissionsschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz – RL EuK/2007), zuletzt geändert am 15.5.2009.

Regionale Gültigkeit

Sachsen

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen im Freistaat Sachsen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll. Angehörige freier Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Beschreibung

Gefördert wird die Errichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen u. a. nachfolgend genannter Technologien, mit einer Feuerungswärmeleistung von max. 5 MW:
- Brennstoffzellen
- verbrennungsmotorische Blockheizkraftwerke
- Mikrogasturbinen
- Stirlingmotoren

Ausgaben sind zuwendungsfähig, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen und notwendig und angemessen sind. Zuwendungsfähige Kosten im Rahmen der Durchführung des entsprechenden Vorhabens sind z. B.:
- Investitions- und Montagekosten für Anlagen zur Energieumwandlung und -speicherung
- Pumpen und Ausdehnungsgefäße, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
- Ingenieur- und Architektenleistungen in Höhe von bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

1. Basisförderung
Die Basisfördersätze je installierten kWel sind vom jeweiligen Leistungsbereich abhängig:
- 0 bis 4 kWel: 1.000,- EUR je kWel
- 4 bis 6 kWel: 600,- EUR je kWel
- ab 6 kWel: 300,- EUR je kWel

2. Bonusförderung
Für Anlagen, die zu Brennstoffzellen, Stirlingmotoren oder Mikrogasturbinen zählen, sowie für Anlagen kleiner 6 kWel, werden die Basisfördersätze verdoppelt. Bei Gebietskörperschaften beträgt der Technologiebonus max. 15 %.
Voraussetzung: die Gesamtkosten, die nach folgender Formel berechnet werden (Gesamtkosten = 4085*Ln(kWel) + 6354) dürfen nicht überschritten werden.

Vollbenutzungsfaktor:
Die Summe der Basis- und der Bonusförderung wird mit dem Vollbenutzungsstundenfaktor multipliziert. Dieser ergibt sich aus: Vollbenutzungsstundenfaktor = erreichbare Vollbenutzungsstunden / 5000 h
Vollbenutzungsstundenfaktoren > 1 werden mit 1 angesetzt.

Anlagen größer 100 kWel erhalten eine Höchstförderung von:
- max. 20 % für Anlagen, die nicht unter die Bonusförderung fallen
- max. 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für alle anderen Anlagen
Die Zuwendung ist für Unternehmen, die mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten werden, auf 30 %, für mittlere Unternehmen auf 40 % und für kleine Unternehmen auf 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.

Im ehemaligen Regierungsbezirk Leipzig (phasing-out-Gebiet) können ab dem 01.01.2011 für Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung der öffentlichen Hand max. 20 %, für mittlere Unternehmen max. 30 % und für kleine Unternehmen max. 40 % der förderfähigen Kosten gewährt werden.

Kumulation

nicht möglich

Adressen

Informationsstelle
Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
Pirnaische Straße 9
D - 01069 Dresden
fon: 0351 4910-3152
fax: 0351 4910-3155
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.saena.de

Antragsstelle
Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Förderbank -
D - 01054 Dresden
fon: 0351 4910-0
fax: 0351 4910-4000
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.sab.sachsen.de