Förderung Saarland
Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Wohnraumförderungsprogramm, Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Regionale Gültigkeit
Saarland
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind private Wohnungseigentümer, deren Jahreseinkommen die Einkommensgrenzen nach §§ 20-24 WoFG nicht überschreiten.
Beschreibung
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in selbstgenutzten Eigentumswohnungen.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
1. Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
z. B. Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung und der Funktionsabläufe oder Verbesserung der Belichtung und Belüftung
2. Maßnahmen, die nachhaltig die Einsparung von Energie und Wasser bewirken
Z. B. Einbau von Wärmedämmfenstern, Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken oder nicht ausgebauten Dachräumen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung oder Umstellung der Heizungsanlage wie Einbau von Mess- und Regeltechnik
Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000,- EUR je Wohnung.
Konditionen
Die max. Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben Die Auszahlung beträgt 100%.
Kumulation
nicht möglich mit Landesprogrammen
Adressen
Informationsstelle
Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten
Referat Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
D - 66117 Saarbrücken
fon: 0681 501-2613
fax: 0681 501-1590
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http://www.finanzen.saarland.de
Informations- und Antragsstelle
Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
D - 66119 Saarbrücken
fon: 0180 5730-330
fax: 0681 3033-100
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http://www.sikb.de
Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mit anschließender Modernisierung
Wohnraumförderungsprogramm: Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum - Erwerb von Bestandsobjekten mit anschließender Modernisierung -
Regionale Gültigkeit
Saarland
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die modernisierungsbedürftigen Wohnraum erwerben und die Einkommensgrenze nach §§ 20-24 WoFG nicht überschreiten.
Beschreibung
Gefördert wird der Erwerb von Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern (EFH/ZFH) zur Selbstnutzung mit anschließender Modernisierung.
1. Erwerb
Es wird ein Darlehen für den Erwerb von EFH und ZFH gewährt. Mitfinanziert wird der Kaufpreis einschließlich der Kaufpreisnebenkosten. Das Darlehen beträgt pauschal 25.000,- EUR
2. Modernisierungsmaßnahmen
Für Maßnahmen die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhnen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern, wird ein Darlehen bis zu 80 % der förderfähigen Modernisierungskosten gewährt, max. 50.000,- EUR. Der förderbare Modernisierungsaufand je Wohnung muss mind. 12.500,- EUR betragen. Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung und Umstellung der Heizungsanlage.
Konditionen
Die max. Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit. Die Auszahlung beträgt 100 %.
Kumulation
nicht möglich mit Landesprogrammen
Adressen
Informationsstelle
Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten
Referat Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
D - 66117 Saarbrücken
fon: 0681 501-2613
fax: 0681 501-1590
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Informations- und Antragsstelle
Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
D - 66119 Saarbrücken
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Modernisierung von Mietwohnungen
Wohnraumförderungsprogramm: Modernisierung von Mietwohnraum
Regionale Gültigkeit
Saarland
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind private Personen und Wohnungsgesellschaften, die Mietwohnraum modernisieren. Die Mieter müssen eine Wohnberechtigung nach § 27 WoFG nachweisen.
Beschreibung
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen in Wohnungen, die mind. 30 Jahre zu Wohnzwecken benutzt worden sind. Die Wohnungen müssen durch die Modernisierung wesentlich verbessert werden. Gefördert werden folgende Maßnahmen:
1. Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
2. Maßnahmen, die nachhaltig die Einsparung von Energie und Wasser bewirken
3. Bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange älterer Menschen
Das Darlehen beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000,- EUR je Wohnung.
Kumulation
nicht möglich mit Landesprogrammen
Adressen
Informationsstelle
Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten
Referat Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
D - 66117 Saarbrücken
fon: 0681 501-2613
fax: 0681 501-1590
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Informations- und Antragsstelle
Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
D - 66119 Saarbrücken
fon: 0180 5730-330
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