Förderung Rheinland-Pfalz
Soziale Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnungen
Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen 2011 (Modernisierungsförderung von Mietwohnungen 2011) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 26.01.2009 (492-1-A-4512), MinBl. S. 81, geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 27.12.2010 (492-1-A-4512)
Regionale Gültigkeit
Rheinland-Pfalz
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mietwohnungen. Die Wohnungen müssen an Wohnungssuchende vermietet werden, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.
Beschreibung
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen von bestehenden Mietwohnungen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
1. Energiesparende Maßnahmen
- Verbesserung der Wärmedämmung von Wänden
- Verbesserung von Heizungsanlagen
- Der Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung
- Der Ersatz vorhandener Fenster
2. Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse
- Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme
- Thermische Solaranlagen
- Solare Wandsysteme
- Wärmetauscher bzw. Wärmepumpen
3. Weitere Modernisierungsmaßnahmen
- Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
- Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen
- Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen
- Bauliche Maßnahmen, die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- Bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
- Anbau zur Erweiterung eines bestehenden Gebäudes zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau des Aufzuges
- zusätzliche Instandsetzungsmaßnahmen
4. Beratungs- und Planungskosten
Es können auch Beratungs- und Planungskosten berücksichtigt werden. Auch werden Kosten mitgerechnet, die für die Abnahme einer baulichen Anlage erforderlich werden.
Art und Höhe der Förderung:
Die Förderart ist abhängig vom Umfang der vorgesehenen baulichen Maßnahmen und gestaltet sich wie folgt:
- Behördenverfahren (bis max. 10.000,- EUR)
Im Behördenverfahren werden kleinere bauliche Modernisierungsmaßnahmen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der förderungsfähigen Kosten gefördert, max. 2.500,- EUR. Der bauliche Aufwand muss mind. 2.000,- EUR und darf max. 10.000,- EUR betragen.
- Hausbankverfahren
Im Hausbankverfahren kann ein 15-jähriges zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der Hausbank in Anspruch genommen werden. Das Darlehen beträgt max. 460,- EUR je m2 Wohnfläche. Als förderungsfähige Wohnflächen werden Ein- bis Fünf-Raum-Wohnungen mit zwischen 50 m2 und 105 m2 berücksichtigt.
Kumulation
möglich
Adressen
Informationsstelle
für Grundsatzfragen:
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
D - 55116 Mainz
fon: 06131 16-4268
fax: 06131 16-4331
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.fm.rlp.de
Informations- und Antragsstelle
Hausbankverfahren:
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH)
Löwenhofstraße 1
D - 55116 Mainz
fon: 06131 4991-991
fax: 06131 4991-899
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.lth-rlp.de
Antragsstelle
Behördenverfahren:
Zuständige Stadt- bzw. Kreisverwaltung (über verbandsfreie Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung)
Kraft-Wärme-Kopplungs Offensive
Die Kraft-Wärme-Kopplungs-Offensive in Rheinland-Pfalz
Heizöl intelligenter nutzen.
Regionale Gültigkeit
Rheinland-Pfalz
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind alle Kunden, die zum Zeitpunkt der der Inbetriebnahme des Öl-Mini-BHKW schwefelarmes Heizöl von den im Adressteil benannten Mineralölhändlern beziehen.
Beschreibung
Gefördert werden Öl-Mini-BHKWs wie folgt:
1. Basisförderung
Der Zuschuss beträgt 500,- EUR.
Zusätzlich zur Basisförderung können folgende Boni in Anspruch genommen werden.
2. Bonusförderung durch teilnehmende Mineralölhändler
Bis zu einer Größe von 5 kW elektrischer Leistung beträgt der Zuschuss 250,- EUR. Es wird ein weiterer Zuschuss von 100,- EUR je weitere angefangene 5 kW gewährt, max. 750,- EUR.
3. Bonusförderung durch teilnehmende Gerätehersteller
Die Höhe der Förderung ist abhängig von den teilnehmenden Geräteherstellern:
- Giese Energie- und Regeltechnik GmbH: 200,- EUR
- Senertech GmbH: 200,- EUR
Kumulation
möglich
Adressen
Informationsstelle
Transferstelle für Rationelle und Regenerative Energienutzung Bingen (TSB)
Am Langenstein 21
D - 55411 Bingen
fon: 06721 98424-0
fax: 06721 98424-29
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.tsb-energie.de
Informations- und Antragsstelle
AMB R. Adolf - C. Kämpf GmbH
Graf-Heinrich-Straße 24
D - 57627 Hachenburg
http://www.amb-mineraloel.de
Informations- und Antragsstelle
aws Wärme Service GmbH
Carl-von-Linde-Straße 12
D - 55129 Mainz
http://www.aws-waerme.de
Informations- und Antragsstelle
Erich Doetsch Mineralölhandels AG
Lohmannstraße 9
D - 56626 Andernach
http://www.ed-info.de
Informations- und Antragsstelle
Erwin Steigleiter GmbH Heizöl/Tankschutz
Im Sterngarten 7
D - 67346 Speyer
http://www.erwin-steigleiter.de
Informations- und Antragsstelle
H. + R. Bellersheim GmbH
Rheinstraße 45
D - 57638 Neitersen
http://www.bellersheim.de
Informations- und Antragsstelle
Heinrich Schwarz GmbH
Industriestaße 4-6
D - 65582 Diez
http://www.schwarz-mineraloele.de
Informations- und Antragsstelle
Helmut Rothfuß GmbH ARAL-Vertrieb
Fuchspfad 1
D - 56566 Neuwied
http://www.aral-rothfuss.de
Informations- und Antragsstelle
Kurt Preis Mineralöle
Meisenheimer Straße 47
D - 66887 Ulmet
http://www.preis-wert-tanken.de
Informations- und Antragsstelle
Raiffeisen Hunsrück Handesgesellschaft mbH
Bahnhofstraße 1
D - 56291 Lingerhahn
http://www.raiffeisen-hunsrueck.de
Informations- und Antragsstelle
Schuster & Sohn KG
Kohlenhofstraße 6-12
D - 67663 Kaiserslautern
http://www.schusterundsohn.de
Informations- und Antragsstelle
Thelen GmbH & Co. KG Mineralölvertrieb
Gassnerallee 14
D - 55120 Mainz
http://www.thelen-mineraloele.de
Informations- und Antragsstelle
Valentin Gas u. Oel GmbH & Co. KG
Rheinallee 187
D - 55120 Mainz
http://www.valentin-gruppe.de
Informations- und Antragsstelle
Mineralöl- und Energiehandel Bertgen GmbH
Göresstraße 24
D - 56254 Müden
http://www.bertgen-mineraloel.de
Informations- und Antragsstelle
Cappel Minarelölhandels KG
Gartenstraße 8
D - 66885 Bedesbach
http://www.energie-cappel.de
Informations- und Antragsstelle
E. Müller Mineralölhandel
Ellerbachstraße
D - 55546 Neu-Bamberg
http://www.mueller-neu-bamberg.de
Informations- und Antragsstelle
Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG
Altenberger Straße 1 a
D - 50668 Köln
http://www.rwz.de
Informations- und Antragsstelle
Reifert Mineralölprodukte e.K.
Ariendorfer Straße 8
D - 53557 Bad Hönningen
Informations- und Antragsstelle
Rhein-Mosel Mineralöl und Energie GmbH
Wallersheimer Weg 13
D - 56070 Koblenz
http://www.rmme.de
Informations- und Antragsstelle
TOTAL Mineralöl GmbH
Am Exerzierplatz 2
D - 68167 Mannheim
http://www.total.de
Soziale Wohnraumförderung - Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Förderung der Modernisierung von bestehenden selbst genutzen Wohnungen 2011 (Modernisierungsförderung selbst genutze Wohnung 2011 ) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 26.01.2009 (492-1-A-4512), MinBl. S. 84 geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 27.12.2010 (492-1-A-4512)
Regionale Gültigkeit
Rheinland-Pfalz
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Eigentümer und dringlich Nutzungsberechtigte (Nießbrauchnehmer oder Wohnrechtsinhaber) selbstgenutzter Wohnungen, wenn das Einkommen des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen die Einkommensgrenzen nach § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt. Dringlich Nutzungsberechtigte sind nur förderfähig, wenn sie vertraglich verpflichtet sind, dauerhaft die Lasten aus den Investitionskosten der geplanten Maßnahmen zu tragen.
Beschreibung
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen von bestehenden Wohnungen durch selbst nutzende Antragsberechtigte. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
1. Energiesparende Maßnahmen
- Verbesserung der Wärmedämmung von Wänden
- Verbesserung von Heizungsanlagen
- Der Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung
- Der Ersatz vorhandener Fenster
2. Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse
- Die Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme
- Thermische Solaranlagen
- solare Wandsysteme
- Wärmetauscher bzw. Wärmepumpen
3. Weitere Modernisierungsmaßnahmen
- Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
- Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen
- Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen
- Bauliche Maßnahmen, die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- zusätzliche Instandsetzungsmaßnamen
4. Beratungs- und Planungskosten
Es können auch Beratungs- und Planungskosten berücksichtigt werden. Auch werden Kosten mitgerechnet, die für die Abnahme einer baulichen Anlage erforderlich werden.
Art und Höhe der Förderung:
Die Förderart ist abhängig vom Umfang der vorgesehenen baulichen Maßnahmen und gestaltet sich wie folgt:
- Behördenverfahren
Im Behördenverfahren werden kleinere bauliche Modernisierungsmaßnahmen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der förderungsfähigen Kosten gefördert, max. 2.500,- EUR. Der bauliche Aufwand muss mind. 2.000,- EUR und darf max. 10.000,- EUR betragen.
- Hausbankverfahren
Im Hausbankverfahren kann ein 15-jähriges zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der Hausbank in Anspruch genommen werden. Das Darlehen beträgt max. 460,- EUR je m2 förderfähiger Wohnfläche.
Kumulation
möglich
Adressen
Informationsstelle
für Grundsatzfragen:
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
D - 55116 Mainz
fon: 06131 16-4268
fax: 06131 16-4331
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.fm.rlp.de
Informations- und Antragsstelle
Hausbankverfahren:
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH)
Löwenhofstraße 1
D - 55116 Mainz
fon: 06131 4991-991
fax: 06131 4991-899
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.lth-rlp.de
Antragsstelle
Behördenverfahren:
Zuständige Stadt- bzw. Kreisverwaltung (über verbandsfreie Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung)
Förderprogramm der ENTEGA
Regionale Gültigkeit
Hessen; Rheinland-Pfalz; Energieversorger ENTEGA
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Kunden von ENTEGA.
Beschreibung
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
1. Thermische Solaranlage
Der Einbau einer thermischen Solaranlage wird mit max. 200,- EUR bezuschusst.
2. Heizungsumstellung
Die Umstellung der Heizungsanlage von einem festen oder flüssigen Brennstoff auf Erdgas-Brennwert wird mit max. 470,- EUR bezuschusst.
3. Erdgas + Solar im Neubau
Der Einbau einer Heizungsanlage mit Erdgas-Brennwerttechnik in Kombination mit einer thermischen Solaranlage wird mit max. 470,- EUR bezuschusst.
4. Heizungsmodernisierung
Die Modernisierung der bestehenden Gas-Heizungsanlage auf Erdgas-Brennwerttechnik wird mit max. 200,- EUR bezuschusst.
5. Elektrowärmepumpe
Die Umstellung der Heizungsanlage auf monovalente Luft-/Wasser-Elektrowärmepumpen wird mit max. 420,- EUR bezuschusst.
6. Mikro BHKWs bzw. Gaswärmepumpe
Der Einbau von Mirko-KWK-Anlagen mit einer Leistung von max. 2 kW elektrischer Leistung wird mit 1.250,- EUR bezuschusst.
7.Hocheffizienten Heizungspumpe
Der Einbau einer hocheffizienten Heizungspumpe wird mit 50,- EUR bezuschusst.
8. Heiz-Check
Der Zuschuss beträgt 50,- EUR
9. Haushaltsgeräte
Folgende Haushaltsgeräte werden mit 50,- EUR bezuschusst:
- Wäschetrockner der Effizienzklasse A
- Kühl-/Gefriergeräte der Effizienzklasse A++
- Gaswäschetrockner
Kumulation
möglich
Adressen
Informations- und Antragsstelle
ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG
Postfach 11 07 61
D - 64222 Darmstadt
fon: 0800 0625567
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.entega.de/foerderpaket
Informations- und Antragsstelle
ENTEGA-Point Darmstadt
Kirchstraße 5
D - 64283 Darmstadt
Informations- und Antragsstelle
ENTEGA-Point Mainz
Steingasse 3-9
D - 55116 Mainz
Informations- und Antragsstelle
ENTEGA-Point Heppenheim
Friedrichstraße 36
D - 64646 Heppenheim
Informations- und Antragsstelle
ENTEGA-Point Seligenstadt
Bahnhofstraße 14 b
D - 63500 Seligenstadt
Informations- und Antragsstelle
ENTEGA-Point Groß-Gerau
Friedrichstraße 45
D - 64521 Groß-Gerau
Informations- und Antragsstelle
ENTEGA-Point Mainz
Rheinallee 41
D - 55118 Mainz
Informations- und Antragsstelle
ENTEGA-Point Seligenstadt
Bahnhofstraße 14b
D - 63500 Seligenstadt
Informations- und Antragsstelle
ENTEGA-Point Hamburg
Herrmannstraße 16
D - 20095 Hamburg
Informations- und Antragsstelle
ENTEGA-Point Wiesbaden
Schulgasse 5
D - 65183 Wiesbaden
Antragsstelle
zu 5.:
ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG
Stichwort "Ökozuschuss"
Postfach 11 07 61
D - 64222 Darmstadt

