Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Modernisierungsprogramm - Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum durch Alleinerziehende und Familien mit Kindern
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Instandsetzung und Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren (Modernisierungsrichtlinien - ModRL) v. 30.04.2003, 1. Änderung v. 12.07.2006, 2. Änderung v. 14.03.2008, 3. Änderung v. 05.03.2010.
Regionale Gültigkeit
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Eigentümer, deren Grundstücke mit selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind.
Beschreibung
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
1. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Darlehen beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 500,- EUR/m2 Wohnfläche bis max. 20.000,- EUR/Woheinheit (WE). Es gibt ein Kinderzusatzdarlehen von bis zu 3.000,- EUR pro Kind.
2. Barrierefreies Wohnen
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums für Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen. Auf Nachweis der Mehrausgaben kann ein zusätzliches Darlehen bis zur Höhe der Mehrkosten, jedoch max. 250,- EUR/m2 Wohnfläche, gewährt werden.
3. Nachträglicher Anbau oder Ersatz von Balkonen
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 130,- EUR/m2 bzw. 3.200,- EUR/WE.
4. Maßnahmen zum Dachaufbau nach einem partiellen Rückbau von industriell gefertigten Wohngebäuden
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen zur Schaffung von neuen Dachkonstruktionen einschließlich der Dachhaut, Dachentwässerung und Wärmedämmung nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden.
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 300,- EUR/m2 Bruttogrundfläche des zu überdachenden letzten Geschosses oder Geschossabschnittes.
5. Maßnahmen zur Wiederherstellung von Außenanlagen an Wohngebäuden nach partiellem Rückbau
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 50,- EUR/m2 bzw. 1.200,- EUR/Wohnung.
Kumulation
nur möglich mit
- Städtebauförderungsmitteln einschließlich des Denkmalschutzes
- Mitteln der Dorferneuerung, die sich ausschließlich mit auf die Gebäudehülle beziehen
- zinsverbilligten Darlehen der KfW
Adressen
Informations- und Antragsstelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale (LFI)
Werkstraße 213
D - 19061 Schwerin
fon: 0385 6363-1340
fax: 0385 6363-1390
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.lfi-mv.de
Modernisierungsprogramm - Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartiere
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Instandsetzung und Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren (Modernisierungsrichtlinien - ModRL) v. 30.04.2003, 1. Änderung v. 12.07.2006, 2. Änderung v. 14.03.2008, 3. Änderung v. 05.03.2010.
Regionale Gültigkeit
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Eigentümer, deren Grundstücke mit Miet- und Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind.
Beschreibung
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
1. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Darlehen beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000,- EUR/m2 Wohnfläche bis max. 24.000,- EUR/Wohneinheit (WE). Bei Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum gibt es ein Kinderzusatzdarlehen von bis zu 3.000,- EUR pro Kind.
2. Barrierefreies Wohnen
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums für Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen.
Auf Nachweis der Mehrausgaben kann ein zusätzliches Darlehen bis zur Höhe der Mehrkosten, jedoch max. 250,- EUR/m2 Wohnfläche, gewährt werden.
3. Nachträglicher Anbau oder Ersatz von Balkonen
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 130,- EUR/m2 bzw. 3.200,- EUR/Wohnung.
4. Maßnahmen zum Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen zur Schaffung von neuen Dachkonstruktionen einschließlich der Dachhaut, Dachentwässerung und Wärmedämmung nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden.
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 300,- EUR/m2 Bruttogrundfläche des zu überdachenden letzten Geschosses oder Geschossabschnittes.
5. Maßnahmen zur Wiederherstellung von Außenanlagen an Wohngebäuden nach partiellem Rückbau
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 50,- EUR/m2 bzw. 1.200,- EUR/Wohnung.
6. Nachrüstung von Personenaufzügen
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 40.000,- EUR pro Aufzug.
Kumulation
nur möglich mit
- Städtebauförderungsmitteln einschließlich des Denkmalschutzes
- Mitteln der Dorferneuerung, die sich ausschließlich mit auf die Gebäudehülle beziehen
- zinsverbilligten Darlehen der KfW
Adressen
Informationsstelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale (LFI)
Werkstraße 213
D - 19061 Schwerin
fon: 0385 6363-1340
fax: 0385 6363-1390
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Antragsstelle
zuständiges Landratsamt bzw. Stadtverwaltung
Modernisierungsprogramm - Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Instandsetzung und Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren (Modernisierungsrichtlinien - ModRL) v. 30.04.2003, 1. Änderung v. 12.07.2006, 2. Änderung v. 14.03.2008, 3. Änderung v. 05.03.2010.
Regionale Gültigkeit
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Eigentümer, deren Grundstücke mit Miet- und Genossenschaftswohnungen bebaut sind.Vorrang haben Eigentümer,die einen Antrag auf zusätzliche Altschuldenentlastung nach § 6a Altschuldenhilfe-Gesetz gestellt haben oder Rückbaumaßnahmen im Rahmen des Programms "Stadtumbau Ost" durchführen.
Beschreibung
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen in Wohngebäuden. Das Darlehen beträgt max. 12.000,- EUR/Wohnung.
1. Modernisierung/Instandsetzung von Wohnraum
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 500,- EUR/m2 bzw. max. 12.000,- EUR/Wohnung.
2. Nachträglicher Anbau oder Ersatz von Balkonen
Das Darlehen beträgt max. 3.200,- EUR/Wohnung.
3. Maßnahmen zum Dachaufbau
Das Darlehen beträgt max. 300,- EUR/m2.
4. Maßnahmen zur Wiederherstellung von Außenanlagen an Wohngebäuden nach partiellem Rückbau
Das Darlehen beträgt max. 1.200,- EUR/Wohnung.
5. Nachrüstung von Personenaufzügen
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 40.000,- EUR pro Aufzug.
Kumulation
nur möglich mit
- Städtebauförderungsmitteln einschließlich des Denkmalschutzes
- Mitteln der Dorferneuerung, die sich ausschließlich mit auf die Gebäudehülle beziehen
- zinsverbilligten Darlehen der KfW
Adressen
Informationsstelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale (LFI)
Werkstraße 213
D - 19061 Schwerin
fon: 0385 6363-1340
fax: 0385 6363-1390
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Antragsstelle
zuständiges Landratsamt bzw. Stadtverwaltung
Modernisierungsprogramm - Förderung des barrierefreien oder Barrieren reduzierenden Umbaus von Miet- und Genossenschaftwohnungen
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Instandsetzung und Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren (Modernisierungsrichtlinien - ModRL) v. 30.04.2003, 1. Änderung v. 12.07.2006, 2. Änderung v. 14.03.2008, 3. Änderung v. 05.03.2010.
Regionale Gültigkeit
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Eigentümer, deren Grundstücke mit Miet- und Genossenschaftswohnungen bebaut sind.
Beschreibung
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
1. Modernisierungs- und Instandsetzung und Anpassung des Wohnraums an die Belange von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen
Das Darlehen beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 700,- EUR/m2 Wohnfläche bis max. 25.200,- EUR/Wohneinheit (WE).
2. Nachträglicher Anbau oder Ersatz von Balkonen
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 130,- EUR/m2 bzw. 3.200,- EUR/Wohnung.
3. Maßnahmen zum Dachaufbau
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen zur Schaffung von neuen Dachkonstruktionen einschließlich der Dachhaut, Dachentwässerung und Wärmedämmung nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden.
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 300,- EUR/m2 Bruttogrundfläche des zu überdachenden letzten Geschosses oder Geschossabschnittes.
4. Maßnahmen zur Wiederherstellung von Außenanlagen an Wohngebäuden nach partiellem Rückbau
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 50,- EUR/m2 bzw. 1.200,- EUR/Wohnung.
5. Nachrüstung von Personenaufzügen
Das Darlehen kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, max. 40.000,- EUR pro Aufzug.
Kumulation
nur möglich mit
- Städtebauförderungsmitteln einschließlich des Denkmalschutzes
- Mitteln der Dorferneuerung, die sich ausschließlich mit auf die Gebäudehülle beziehen
- zinsverbilligten Darlehen der KfW
Adressen
Informations- und Antragsstelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale (LFI)
Werkstraße 213
D - 19061 Schwerin
fon: 0385 6363-1340
fax: 0385 6363-1390
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Landesbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
Richtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens (Bürgschaftsrichtlinien Wohnungswesen) v. 05.10.2005.
Regionale Gültigkeit
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Beschreibung
Bürgschaften können übernommen werden für Kapitalmarktdarlehen:
- zur Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Fertigstellung (Ersterwerb)
- zur Instandsetzung von Wohnraum bis zu dem in § 44 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) bestimmten Zeitpunkt
- zur Modernisierung von Wohnraum
- für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung
- zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel
Eigenleistungen müssen im angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.
Kumulation
möglich
Adressen
Informations- und Antragsstelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale (LFI)
Postfach 16 02 55
D - 19092 Schwerin
fon: 0385 6363-1340
fax: 0385 6363-1390
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Aktionsplan Klimaschutz - Ideenwettbewerb
Ideenwettbewerb Aktionsplan Klimaschutz
Regionale Gültigkeit
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Einrichtungen, Kommunen, Schulen, Ingenieurbüros, Vereine, Institutionen, Einzelpersonen, Schüler, Studenten und Wissenschaftler.
Beschreibung
Gefördert werden u.a. Projekte, Veranstaltungen und Investitionen die den Zielen des Aktionsplanes Klimaschutz gerecht werden. Diese sollen innovativ sein und auf den folgenden Gebieten zu einer Verminderung der Emission von Treibhausgasen führen:
- Energieeinsparung
- Energieeffizienz
- Erneuerbare Energien
Standardanwendungen werden im Rahmen des Wettbewerbs nicht gefördert.
Verfahren
Der Klima-Rat bewertet die eingereichten Aktionen. Die besten Aktionen erhalten ein Gütesiegel und die Möglichkeit einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation auf der genannten Homepage der Landesregierung. Zusätzlich werden die besten Aktionen zum Jahresende nach Entscheidung durch den Klima-Rat mit einem Preisgeld gewürdigt. Insgesamt stehen Preisgelder in Höhe von 10.000,- EUR zur Verfügung.
Kumulation
nicht möglich
Adressen
Informationsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
D - 19053 Schwerin
fon: 0385 588-0
fax: 0385-588-5007
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http://www.klimaschutzaktionen-mv.de
Antragsstelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern (LUNG)
Goldberger Straße 12
D - 18273 Güstrow
fon: 03843 777-0
fax: 03843 777-106
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http://www.lung.mv-regierung.de

