Förderung Brandenburg
RENplus - Biomasse
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus) v. 07.07.2010.
Regionale Gültigkeit
Brandenburg
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Bundes sowie juristische Personen und Gesellschaften des Privatrechts sowie Einzelunternehmer und Personengesellschaften und in Einzelfällen auch andere natürliche Personen.
Beschreibung
Gefördert werden Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse. Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einer der Anlagengröße entsprechenden Wärmenutzung. Die notwendige Anlagengröße ist durch eine Wärmebedarfsrechnung nachzuweisen. Gefördert werden auch notwendige Investitionen, die der eigentlichen "Anlage zur energetischen Nutzung von Biomasse" vorgeschaltet werden müssen.
Der max. Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, max. 1 Mio. EUR je Einzelanlage.
Kumulation
Die Kumulation mit anderen Mitteln des Landes Brandenburg für dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig. Eine Kumulation mit Mitteln des Bundes ist zulässig, soweit diese Investitionen nicht im Rahmen von Förderprogrammen des Bundes gefördert werden können. Soweit bei der zu fördernden Maßnahme ein Rechtsanspruch auf eine Investitionszulage besteht, hat die Bewilligungsbehörde die Investitionszulage als Deckungsmittel bei der Ermittlung der Zuwendungshöhe und im Rahmen der Subventionsberechnung zu berücksichtigen. Im Falle von Beihilfen dürfen max. 50 % gefördert werden.
Adressen
Informations- und Antragsstelle
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104-106
D - 14480 Potsdam
fon: 0331 660-0
fax: 0331 660-1600
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http://www.ilb.de/rd/programme/1693.php
Modernisierung/Instandsetzung und Neubau von Mietwohnungen
Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 21.03.2011.
Regionale Gültigkeit
Brandenburg
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden.
Beschreibung
Gefördert wird die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung sowie der modellhafte Neubau von Mietwohnungen zur generationsgerechten Anpassung von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten insbesondere für die Zielgruppe der Familien mit mind. einem minderjährigen Kind und Senioren ab 55 Jahren. Darüberhinaus wird die Umsetzung von neuen Konzepten für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter oder andere innovative Formen des Zusammenlebens und der Selbsthilfe im Alter bezuschusst.
1. Modernisierung ung Instandsetzung
1.1 Grundförderung:
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Verbesserung von Wohnraum durch bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert für diese Zielgruppe nachhaltig erhöhen, einschließlich des Ausbaus und der Erweiterung von Wohnraum und der Schaffung von bedarfsgerechten Wohngrundrissen
- generationsgerechte Gestaltung der zum geförderten Gebäude gehörenden Hof- und Freiflächen sowie Hausanschlusskosten, Baunebenkosten, Maßnahmen zur Schaffung von barrierefrei erreichbaren Wohnungen
- Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung, der sanitären Einrichtungen, der Beheizung und Kochmöglichkeiten sowie der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt
- bauliche Maßnahmen, die nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken sowie Instandsetzungen zur Wiederherstellung bzw. Sicherung der Bewohnbarkeit
- Schaffung von Voraussetzungen für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik
Die Förderung beträgt 40 % der anerkannten Baukosten, max. 440,- EUR/m2 Wohnfläche und je Wohnung max. 100 m2.
Als ein wirksamer Beitrag zur Stadterneuerung und Imageverbesserung von Wohnquartieren können zur Unterstützung von Aufwertungsstrategien und zur Wohnraumanpassung zusätzliche Mittel bis zu jeweils 70,- EUR/m2 gewährt werden.
2. Modellhafter Neubau von Mietwohnungen
Gefördert wird der modellhaften Neubau von generationsgerechten Mietwohnungen unter Beachtung der sich aus den jeweils geltenden Gesetzen und Vorschriften ergebenden spezifische Anforderungen, wie z. B. Energieeffizienz und Barrierefreiheit.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- bei einer Mietpreis- und Belegungsquote von 25 bis 50 % - 400,- EUR/m2 Wohnfläche
- bei einer Mietpreis- und Belegungsquote zwischen 51 und 75 % - 500,- EUR/m2 Wohnfläche
- bei einer Mietpreis- und Belegungsquote von mehr als 75 % - 600,- EUR/m2 Wohnfläche
Die Darlehen werden über einen Zeitraum von 15 Jahren zinsfrei gewährt.
Kumulation
möglich
Adressen
Informations- und Antragsstelle
InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104-106
D - 14480 Potsdam
fon: 0331 660-1322
fax: 0331 660-1491
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http://www.ilb.de/rd/programme/226.php
Selbst genutztes Wohneigentum in Innenstädten - Modernisierung
Richtlinie zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (WohneigentumInnenstadtR). Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 23.12.2010.
Regionale Gültigkeit
Brandenburg
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihr selbstgenutztes Wohneigentum innerhalb der festgelegten Gebietskulisse modernisieren oder instand setzten. Es gelten Einkommengrenzen.
Beschreibung
Gefördert wird die Modernisierung und Instandsetzung selbst genutzten Wohnraums zur nachhaltigen energetischen Sanierung, von nach dem 02.10.1990 errichteten Gebäuden, in folgenden Gebieten:
- Innerstädtisches Sanierungs- und Entwicklungsgebiet
- "Vorrangig Wohnen" in den Städten der regionalen Wachstumskerne, Stadtumbaustädten oder Mittelzentren gemäß zentralörtlicher Gliederung des Landes Brandenburg.
Die energetische Sanierung muss mind. Neubau-Niveau gemäß der Vorschriften der EnEV entsprechen. Es werden nur Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert, wenn dabei Baukosten von mind. 500,- EUR je m2 Wohnfläche entstehen. Es muss eine Eigenleistung von mind. 15% erbracht werden.
Die Förderung erfolgt in Form einer Grund- und Zusatzförderung. Die Höhe der Grundförderung beträgt 18.000,- EUR, max 50 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Ergänzend dazu werden folgende Zusatzförderungen gewäht:
- Haushalte mit geringen Einkünften erhalten einen weiteren Zuschuss in Höhe von 5000,- EUR.
- Bei Bestandsmaßnahmen, die die für den Neubau verbindlichen Vorgaben des EEWärmeG erfüllen, wird ein weiterer Zuschuss von bis zu 5.000,- EUR je WE, max. 50 % der nachgewiesenen Kosten, gewährt.
- Bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen erhöht sich der Zuschuss um bis zu 5.000,- EUR, max. in der Höhe der nachgewiesenen Kosten.
- Für Vorhaben, bei denen bodenarchäologische Maßnahmen gefordert werden, erhöht sich der Zuschuss um bis zu 5.000,- EUR, max. in der Höhe der nachgewiesenen Kosten.
Kumulation
möglich
Adressen
Informations- und Antragsstelle
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104-106
D - 14480 Potsdam
fon: 0331 660-1322
fax: 0331 660-1491
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http://www.ilb.de/rd/programme/3128.php
Kraft-Wärme-Kopplungs Offensive
Die Kraft-Wärme-Kopplungs-Offensive in Brandenburg
Heizöl intelligenter nutzen.
Regionale Gültigkeit
Brandenburg
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind alle Kunden, die zum Zeitpunkt der der Inbetriebnahme des Öl-Mini-BHKW schwefelarmes Heizöl von den im Adressteil benannten Mineralölhändlern beziehen.
Beschreibung
Gefördert werden Öl-Mini-BHKWs wie folgt:
1. Basisförderung
Der Zuschuss beträgt 500,- EUR.
Zusätzlich zur Basisförderung können folgende Boni in Anspruch genommen werden:
2. Bonusförderung durch teilnehmende Mineralölhändler
Bis zu einer Größe von 5 kW elektrischer Leistung beträgt der Zuschuss 250,- EUR. Es wird ein weiterer Zuschuss von 100,- EUR je weitere angefangene 5 kW gewährt, max. 30 kWel, max. 750,- EUR.
3. Bonusförderung durch teilnehmende Gerätehersteller
Die Höhe der Förderung ist abhängig von den teilnehmenden Geräteherstellern:
- Giese Energie- und Regeltechnik GmbH: 200,- EUR
- Senertech GmbH: 200,- EUR
Kumulation
möglich
Adressen
Informationsstelle
Institiut für wirtschaftliche Oelheizung e. V. (IWO)
Süderstraße 73a
D - 20097 Hamburg
fon: 040235 113-0
fax: 040235 113-29
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http://www.iwo.de
Informations- und Antragsstelle
ADT - Handel und Service GmbH Peitz
Am Bahnhof 2
D - 03185 Peitz
Informations- und Antragsstelle
aws Wärme Service GmbH
Tempelhofer Weg 36
D - 12347 Berlin
Informations- und Antragsstelle
BMG Mineralölhandel GmbH
Industriestraße 11-14
D - 15366 Hoppegarten
Informations- und Antragsstelle
Dabendorfer Ölvertrieb GmbH
Nikolaus-Otto-Straße 13
D - 14974 Ludwigsfelde
Informations- und Antragsstelle
Mineralöl-Brennstoff-Handel Steffen Meyer
Hauptstraße 106
D - 04932 Prösen
Informations- und Antragsstelle
Neumann & Sohn GmbH
Am alten Bushof 7
D - 16259 Freienwalde
Informations- und Antragsstelle
OiL Group Minderalölhandel GmbH
Kyritzer Straße 24
D - 16845 Breddin
Informations- und Antragsstelle
team mineralöle GmbH & Co. KG
Jabeler Chaussee 1
D - 16909 Wittstock
Informations- und Antragsstelle
TOTAL Mineralöl GmbH
Fuggerstraße 1b
D - 04158 Leipzig
Zander Brennstoffe & Service KG
Am Bahnhof 3
D - 16945 Halenbeck-Rohlsdorf

