KWK-Gesetz 2009
KWK-Gesetz 2009
Ziel des Gesetzes ist den Anteil des KWK-Stroms bis zum Jahre 2020 auf 25 % zu steigern, aktuell liegt der Anteil bei ca. 12 %. Zu diesen 12 % gehören auch große KWK mit Fernwärmeversorgung, d.h. der Ausbau der KWK muss überwiegend durch Blockheizkraftwerke vollzogen werden. Im Jahr 2013 wird das KWK-Gesetz überprüft, um zu sehen ob die Förderung ausreicht
Gegenüber dem KWK-Gesetz 2004 wird der KWK-Bonus (5,11 ct/kWh) auf den gesamten erzeugten Strom des Blockheizkraftwerkes gezahlt. Der Bonus wird auf 10 Jahre gezahlt (bei EEG sind es 20 Jahre). Bei über 50 kW elektrischer Leistung werden pro kWh elektrisch 2,1 ct/kWh gezahlt. Für die Abrechnung muss ein entsprechender Stromzähler installiert werden. Laut dem Gesetzt gibt es keine Anforderung an die Messeinrichtung. Die meisten Netzbetreiber fordern eine eigene Messeinrichtung.
Dabei muss folgendes beachtet werden: Die Leistungen von heizungstechnisch miteinander verbundenen Blockheizkraftwerken wird addiert. Ist die Leistung größer 50 kW wird für den Bonus ein Mittelwert gebildet. Bei 70 kW Leistung ist das: (5,11*50+2,1*20)/70= 4,25 ct/kWh Strommenge. Allerdings wird der Bonus nur 6 Jahre und in der Industrie nur 4 Jahre bzw. maximal 30.000 Betriebsstunden gezahlt.
Zu dem Bonus kommt dann noch der Erlös aus den eingespeisten Strom und dem vermiedenen Strombezug.
Je nach Strombedarf wird ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist, dieser Strom wird vom Netzbetreiber entsprechend dem KWK-Index und der vermiedenen Netzkosten vergütet.
Der KWK-Index ist der Durchschnittswert des Baseload Strom des letzten Quartals an der Leipziger Strombörse EEX (http://www.wwx.de). Den Verlauf können Sie aus der folgenden Grafik ablesen.

Für die vermiedenen Netzkosten werden je nach Netzbetreiber und Netzaufbau zwischen 0..1 ct/kWh gezahlt.
Ein weiterer Teil des erzeugten Stroms dient zur Versorgung des Strombedarfs, damit wird der Strombezug vermieden und die Kosten für den Stromeinkauf gesenkt. Der Erlös für diesen Fall ist pro kWh wesentlich höher, wie der Erlös für den eingespeisten Strom.



